individuelle Gestaltung und Überprüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen (Geschäftsführerverträge, Anstellungsverträge mit Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern, freie Mitarbeiterverträge). Besondere arbeitsvertragliche Regelungen wie (nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Dienstwagenregelung, Zielvereinbarungen, Prämiensysteme etc.).
rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Kündigungen, Befristungen etc.).
Beratung und Unterstützung im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen und bei Betriebsübergängen gem. § 613 a BGB.
Vertretung vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie bei Kündigungsschutzprozessen.
Betriebsverfassungsrecht
Beratung und Unterstützung in sämtlichen Fragen der Mitbestimmung, insbesondere auch bei streitigen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat.
Beratung und Vertretung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Vertretung und Beratung bei Einigungsstellenverfahren und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Schulungen
Schulungen zum Thema Arbeitsrecht, dabei insbesondere die Vermittlung von Know-how in der täglichen Administration von Arbeitsverhältnissen und im Umgang mit Betriebsverfassungsorganen, wie dem Betriebsrat.