Wir vertreten Sie außergerichtlich oder gerichtlich in Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit privatem oder gewerblichem Mietrecht bzw. Rechts-angelegenheiten der Wohnungseigentümer.
Dies umfasst insbesondere:
- Prüfung von Mietverträgen
- Vertretung in Fragen der Nebenkostenabrechnungen
- vertragliche Abwicklung von Mietverhältnissen im Zusammenhang mit Kündigungen Mieter/ Vermieter, Mietmängeln, Durchsetzung Mietzins
- Klärung von Rechten und Pflichten in der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft