Notariat

Es gibt Rechtsgeschäfte, bei denen eine Beratung und Unterstützung durch einen Notar nicht nur empfohlen wird, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zu ihnen gehören u.a.:

  • Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz (bebaut und unbebaut) und Wohnungseigentum.
  • Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken) und die damit in Zusammenhang stehende Abgabe von Schuldanerkenntnissen mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
  • Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen.
  • Errichtung von Verfügungen von Todes wegen (Erbverträge).
  • Verpflichtung zur vollständigen Vermögensübertragung im Sinne des § 311 b Abs. 3 BGB.
  • Errichtung von Eheverträgen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen.
  • Schenkungsversprechen.


Auch bei Rechtsgeschäften, die nicht von Gesetzeswegen beurkundungspflichtig sind, empfiehlt es sich, sich auf den Rat eines erfahrenen Notars zu verlassen:

  • Errichtung von Testamenten von Einzelpersonen und Eheleuten.
  • Errichtung von Personenhandelsgesellschaften (KG, oHG).
  • Errichtung von Vorsorgevollmachten, die allumfassend die Handelsunfähigkeit im Krankheitsfall absichern.
  • Errichtung von Patientenverfügungen, die die Behandlung in den verschiedensten Krankheitssituationen eines Patienten regeln.

Bei uns bekommen Sie rechtssichere Abfassungen von Verträgen, Beglaubigungen und Beurkundungen. Unsere langjährige Erfahrung mit der Materie ermöglicht es uns, Ihre Intentionen fachgerecht zu formulieren. Da können Sie sich absolut auf uns verlassen.

Ansprechpartnerinnen Notariat

Bafke Spang-Horna
Tel. 02771 / 8722-70
b.spang-horna@kirschbaum-partner.de


Dilek Ildeniz
Tel. 02771/ 8722-78
d.ildeniz@kirschbaum-partner.de

Ihre Notarin

Deborah Dick

Rechtsanwältin und Notarin
Partnerin