Öffentliches und Privates Baurecht

Wir vertreten Sie in Rechtsangelegenheiten des privaten oder öffentlichen Baurechts.

Die Vertretung umfasst Ihre Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit

  • der vertraglichen Abwicklung von Bauvorhaben als Bauherr/ Bau-unternehmer/ Architekt
  • Fragen rund um Baugenehmigungen, Baunachbarrecht und Bauausführung
  • außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung

Michael Heinrich

Rechtsanwalt
Partner