Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist eines der Rechtsgebiete, die im alltäglichen Leben einen wichtigen Platz einnehmen.

Der Teilnehmer am Straßenverkehr kann als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen angewiesen sein.

Oder aber es wird gegen ihn als Betroffener im Rahmen eines Bußgeld- oder Beschuldigter eines Strafverfahrens seitens der Verfolgungsbehörden ermittelt.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, welches insbesondere folgende Rechtsgebiete umfasst:

Das Verkehrszivilrecht

  • Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wie beispielsweise Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagen/ Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc., Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Kaskoversicherung im Streitfall

Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren

  • Verteidigung im Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung etc.
  • Verteidigung im Bußgeldverfahren, insbesondere bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstößen, etc.

Verkehrsverwaltungsrecht

  • Beratung bezüglich Führerscheinentzug/ Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (MPU), Fahrtenbuchauflage etc.

Das Unfallschadenrecht spielt eine zentrale Rolle, weil es die gesamte Schadenabwicklung bei Verkehrsunfällen umfasst. Hierbei geht es insbesondere um die Regulierung der Positionen Fahrzeugschaden (Reparaturkosten- oder Totalschadenabrechnung) und Personenschäden (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.).

Für den Geschädigten ist die Schuldfrage und Haftungsverteilung zu klären und er ist auf schnelle Antworten angewiesen, wie beispielsweise auf die Frage, ob ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss und wer die Kosten trägt.

Ganz wichtig ist bereits an dieser Stelle der Hinweis, dass der Geschädigte keine Angst vor anfallenden Kosten bei der Einschaltung einer anwaltlichen Vertretung zu haben braucht. Regelmäßig trägt der Unfallgegner die anfallenden Anwaltskosten!

Gunnar Kirschbaum

Rechtsanwalt
Partner

Jens Kilian

Rechtsanwalt

Janine Menges

Rechtsanwältin